Wie bereits gepostet, haben Kliniken, Ärzte und Laboratorien bis spätestens zum 31.03.2010 die nach der Tabelle B 1 a der Richtlinie der BÄK mit der neuen Einheit mmol/mol und den angepassten Bewertungsgrenzen geltenden Werte einzuführen. Medizinische Laboratorien sind gleichzeitig angehalten, ihre interne Qualitätskontrolle in Abstimmung mit den Herstellern der entsprechenden Geräte bis zum 31.03.2010 an die neue HbA1c-Einheit mmol/mol (HbA0 + HbA1c) anzupassen. Damit die Patienten die neuen Werte einordnen […]